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BPOLI LUD: Zwei Haftbefehle und kein Geld

Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf

BPOLI LUD: Zwei Haftbefehle und kein Geld

Görlitz, BAB (ots)

Görlitz Autobahn - Am Montagabend lotste die Bundesbereitschaftspolizei einen polnischen Audi in die Kontrollstelle auf dem Autobahnrastplatz An der Neiße. Der Kombi blieb anschließend stehen, denn sein Fahrer (20) kam hinter Gitter.

Bei der Überprüfung seiner Personalien war festgestellt worden, dass die Staatsanwaltschaft Leipzig im April dieses Jahres zwei Vollstreckungshaftbefehle auf ihn ausgestellt hatte (beide am gleichen Tag ausgefertigt!).

Den Haftbefehlen liegen Strafbefehle des Amtsgerichts Eilenburg zugrunde. Im ersten Fall hatte das Gericht wegen Trunkenheit im Verkehr geurteilt und die Zahlung einer Geldstrafe i.H.v. 2.400,00 Euro angeordnet. Im zweiten Fall handelte es sich um ein Urteil wegen gefährlicher Körperverletzung, bei dem die Geldstrafe auf 3.280.00 Euro festgelegt wurde.

Dem Verurteilten wurde die Möglichkeit eingeräumt, Geld am Automaten zu holen. Leider habe sein Konto nicht die nötige Deckung, so der 20-Jährige (insgesamt hätte er dieses mit 6.181,02 Euro einschließlich Verfahrenskosten belasten müssen).

Dem Mann blieb nichts anderes übrig, als sich von den festnehmenden Polizisten in die Justizvollzugsanstalt bringen zu lassen.

Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf, übermittelt durch news aktuell

Hier finden Sie den kompletten Artikel:

Fakten

  • Ein polnischer 20-Jährige wurde am Montagabend auf der Autobahn in Görlitz festgenommen.
  • Er hatte zwei Vollstreckungshaftbefehle ausgestellt worden, die im April dieses Jahres ausgefertigt wurden.
  • Die Strafbefehle liegen vor dem Amtsgericht Eilenburg zugrunde.
  • Im ersten Fall wurde er wegen Trunkenheit im Verkehr verurteilt und eine Geldstrafe von 2.400,00 Euro angeordnet.
  • Im zweiten Fall wurde er wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt und eine Geldstrafe von 3.280,00 Euro festgelegt.
  • Der Verurteilte hatte die Möglichkeit, Geld am Automaten zu holen, aber sein Konto hatte nicht die nötige Deckung.
  • Die Justizvollzugsanstalt in Görlitz war der Ort, an dem der Mann sich bringen ließ.
  • Die Überprüfung seiner Personalien führte dazu, dass die Staatsanwaltschaft Leipzig informiert wurde.
  • Der Autobahnrastplatz An der Neiße war der Ort, an dem die Kontrollstelle aufgesucht wurde.