Chemnitz 2025: Verbesserungen im Öffentlichen Verkehr und Touristische Attraktionen
**Für Eilige:** Die Stadt Chemnitz bereitet sich auf ein großes Ereignis vor und verbessert ihre I... mehr ... 6. November 2024
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**För Eilige: Museen und die Kunst der Verbindung** Kurz gesagt ist es das Thema von heute: Wie br... mehr ... 25. Oktober 2024
**In Kürze:** Chemnitz bleibt von der Wasserstoff-Autobahn ausgeschlossen und muss sich auf Chance... mehr ... 23. Oktober 2024
Die Stadt Zwickau informiert: Ab Januar stehen alle Zeichen auf Kulturhauptstadt 2025: Chemnitz und... mehr ... 21. Oktober 2024
Geben Sie links Ihre Rufnummer incl. Vorwahl ein und klicken Sie auf "Anrufen". Es wird zunächst ei... mehr ... 12. August 2024
Geben Sie links Ihre Rufnummer incl. Vorwahl ein und klicken Sie auf "Anrufen". Es wird zunächst ei... mehr ... 5. August 2024
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetztlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß §2 in Verbindung mit §43 a Abs. 4 WPO, insbesondere
1. die betriebswirtschaftliche Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen durchzuführen und Bestätigungsvermerke über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen zu erteilen;
2. die steuerliche Beratung und Vertretung;
3. auf dem Gebiet der wirtschaftlichen Betriebsführung als Sachverständiger aufzutreten;
4. in wirtschaftlichen Angelegenheiten zu beraten und fremde Interessen zu wahren;
5. die treuhänderische Verwaltung. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
sind die für die Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 Steuerberatungsgesetz Handels- und Bankgeschäfte und sonstige Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbart sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten (§ 57 Abs. 4 Nr. 1 Steuerberatungsgesetz), sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Gesellschaften ähnlicher Art zu beteiligen oder gleichartige Unternehmen zu erwerben. Sie darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind (§ 34 Abs. 2 Steuerberatungsgesetz). mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Gegenstand des Unternehmens sind die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43 a Abs. 4 WPO, insbesondere betriebswirtschaftliche Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
In jedem Alter ist es möglich Tennis spielen zu lernen..., - Wahrung der Interessen der Mitglieder
- Vorbereitung und Durchführen von Wettspielen,
Meisterschaften und Turnieren
- Förderung und Durchführung des
Ausbildungsbetriebes (Trainings- und
Übungsbetrieb)
- Instandhalten und weitere Vervollkommnung der
Tennisanlage
- Durchführen von Veranstaltungen, z.B. Lehrgänge,
kurze Vorträge, Versammlungen
- Verbindung zwischen Naherholung und Sport
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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