SUV-Extra-Parkgebühren in Sachsen: Keine Umsetzung geplant
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Dezember müssen Nutzer der Städtischen Musikschule Chemnitz tiefer und die Tasche greifen: die Geb... mehr ... 25. September 2024
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Baubürgermeister Michael Stötzer (52, Grüne) rechnet bis Sommer 2025, dann sei der Schwimmsportko... mehr ... 21. September 2024
in den berufen der grundstücks- und wohnungswirtschaft ausgebildete mitarbeiter sowie die anwendung branchenspezifischer edv ermöglichen eine den kaufmännischen, wirtschaftlichen und rechtlichen erfordernissen entsprechende kompetente und flexible imm, Verwaltung von Immobilien, insbesondere Hausverwaltung, Verwaltung für Wohnungseigentumsanlagen (WEG-Verwaltung und Sondereigentum, Mietverwaltung) und verwandte Geschäfte. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), Erwerb, Projektierung, Bebauung, Vertrieb, Verwertung, Vermietung und Verwaltung von Immobilien sowie die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr in eigenem Namen für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern, sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte und die wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), Vermittlung und Beratung für Vermögensbildung und Privatinvestitionen, Vermittlung und Verwaltung von Immobilien, Vermittlung von Finanzierungen, Hypotheken und Versicherungsverträgen, die Vermögensverwaltung, die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr in eigenem Namen, für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Bauherren, Mietern, Pächtern und sonstigen Nutzungsberechtigten sowie die wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen und für fremde Rechnung mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetztlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß §2 in Verbindung mit §43 a Abs. 4 WPO, insbesondere
1. die betriebswirtschaftliche Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen durchzuführen und Bestätigungsvermerke über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen zu erteilen;
2. die steuerliche Beratung und Vertretung;
3. auf dem Gebiet der wirtschaftlichen Betriebsführung als Sachverständiger aufzutreten;
4. in wirtschaftlichen Angelegenheiten zu beraten und fremde Interessen zu wahren;
5. die treuhänderische Verwaltung. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Erbringung von Finanzdienstleistungen, nämlich Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung, § 1 Abs 1a Satz 2 Nr. 1 KWG), Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte mit bestimmten Finanzinstrumenten beziehen, sofern die Empfehlung auf eine Prüfung der persönlichen Umstände des Anlegers gestützt oder als für ihn geeignet dargestellt wird und nicht ausschlleßllch über lnformationsverbreitungskanäle oder für die Öffentllchkeit bekannt gegeben wird (Anlageberatung, § 1 Abs 1a Satz 2 Nr. 1a KWG), Platzieren von Finanzinstrumenten ohne feste Übernahmeverpflichtung (Platzierungsgeschäft, § 1 Abs 1a Satz 2 Nr. 1c KWG), Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten im fremden Namen für fremde Rechnung (Abschlußvermittlung, § 1 Abs 1a Satz 2 Nr. 2 KWG), Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (Finanzportfolioverwaltung, § 1 Abs 1a Satz 2 Nr. 3 KWG), laufender Ankauf von Forderungen auf der Grundlage von Rahmenverträgen mit oder ohne Rückgriff (Factoring, § 1 Abs 1a Satz 2 Nr. 9 KWG), Abschluss von Finanzierungsleasingverträgen als Leasinggeber und Verwaltung von Objektgesellschaften im Sinne des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 17 KWG (Finanzierungsleasing, § 1 Abs 1a Satz 2 Nr. 10 KWG), Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten für eine Gemeinschaft von Anlegern, die natürliche Personen sind, mit Entscheidungsspielraum bei der Auswahl der Finanzinstrumente, sofern dies ein Schwerpunkt des angebotenen Produktes ist und zu dem Zweck erfolgt, dass diese Anleger an der Wertentwicklung der erworbenen Finanzinstrumente teilnehmen (Anlageverwaltung, § 1 Abs 1a Satz 2 Nr. 11 KWG), Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten für eigene Rechnung, ohne die Voraussetzungen für den Eigenhandel zu erfüllen (Eigengeschäft, § 32 Abs 1a KWG). Die Gesellschaft ist dabei nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen und darf nicht auf eigene Rechnung mit Finanzinstrumenten handeln. Beratende Begleitung bei Finanzierungsvermittlung und -optimierung, Vermögensplanung, Altersvorsorge, Unternehmens- und Wirtschaftsberatung, Nachfolgeregelungen nicht jedoch Rechts- und Steuerberatung. Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume zu vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachzuweisen (Grundstücksmakler, § 34c Abs 1 Nr. 1 GewO). Abschluss von Darlehensverträgen zu vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen (Hypothekenmakler, § 34c Abs 1 Nr. 2 GewO). mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Rechtsanwaltskanzlei
in überörtlicher Sozietät mit:
- Rechtsanwälten Jörg Krauß und Kollegen, Zwickau
- Wirtschaftsprüfer Hans Schöffel, Münchberg und
Reichenbach
- Rechtsanwälte Frank Mäckler & Kollegen, Hof
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Vermittlung von Handel- und Wirtschaftskontakten, auch über das Internet; Vermittlung von Verträgen für Dritte, über die Erbringung von Dienstleistungen; Vermittlung von wirtschaftlichem Know-How (Franchising); Dienstleitungen eines Bauträgers, nämlich organisatorische Vorbereitung von Bauvorhaben nach MABV; Unternehmensberatung; An- und Verkauf von Immobilien und Grundstücken; Vermittlung von Versicherungen; Verkauf von Immobilien; Vermittlung von Finanzierung und Anlagenprodukten. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
MHP MARTIN HERRMANN & PARTNER - Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsberatung, Unternehmensberatung in Chemnitz, Dresden, Thum, Pirna und Olbernhau, Seit 1998 arbeitet MARTIN HERRMANN in Sachsen erfolgreich für den Mittelstand. Viele 100 Unternehmen wurden von ihm in dieser Zeit bei der Gründung unterstützt und im laufenden Unternehmerdasein begleitet. Die Erfolgreichsten sind heute mit mehreren Hundert Mitarbeitern national und international tätig.
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte und hoch qualifizierte Mitarbeiter konzentrieren sich auf den speziellen steuerlichen, rechtlichen und kaufmännischen Beratungsbedarf mittelständischer Unternehmen – sowohl im operativen als auch im strategischen Bereich.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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