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28. Juni 2024
28. Juni 2024 | www.polizei.sachsen.de
Gegenstand des Unternehmens sind die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43 a Abs. 4 WPO, insbesondere betriebswirtschaftliche Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Projektierung, Vertrieb, Aufbau und Instandhaltung von Kommunikationstechnik, Bürotechnik und Notstromversorgungstechnik aller Art sowie Erbringung von Ingenieur- und Dienstleistungen, die zur Erreichung des Firmenzweckes geeignet sind.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Durchführung von Forschungs-, Beratungs- und Weiterbildungsvorhaben in den Bereichen Organisations- und Personalentwicklung sowie Dienstleistungsforschung und Technikintegration; Erbringung von Leistungen in den Themenfeldern Personalmanagement, Bildungsdienstleitungen, luk-Technologien, Dienstleistungstrategien,
Prozessoptimierung, Qualitätsmanagement sowie Evaluation und wissenschaftliche Begleitung von Projektvorhaben; diese Aufgaben können durch die Gesellschaft selbst oder mit Zustimmung der Gesellschaft durch Dritte erfüllt werden.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Erbringung von Finanzdienstleistungen, nämlich Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung, § 1 Abs 1a Satz 2 Nr. 1 KWG), Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte mit bestimmten Finanzinstrumenten beziehen, sofern die Empfehlung auf eine Prüfung der persönlichen Umstände des Anlegers gestützt oder als für ihn geeignet dargestellt wird und nicht ausschlleßllch über lnformationsverbreitungskanäle oder für die Öffentllchkeit bekannt gegeben wird (Anlageberatung, § 1 Abs 1a Satz 2 Nr. 1a KWG), Platzieren von Finanzinstrumenten ohne feste Übernahmeverpflichtung (Platzierungsgeschäft, § 1 Abs 1a Satz 2 Nr. 1c KWG), Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten im fremden Namen für fremde Rechnung (Abschlußvermittlung, § 1 Abs 1a Satz 2 Nr. 2 KWG), Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (Finanzportfolioverwaltung, § 1 Abs 1a Satz 2 Nr. 3 KWG), laufender Ankauf von Forderungen auf der Grundlage von Rahmenverträgen mit oder ohne Rückgriff (Factoring, § 1 Abs 1a Satz 2 Nr. 9 KWG), Abschluss von Finanzierungsleasingverträgen als Leasinggeber und Verwaltung von Objektgesellschaften im Sinne des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 17 KWG (Finanzierungsleasing, § 1 Abs 1a Satz 2 Nr. 10 KWG), Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten für eine Gemeinschaft von Anlegern, die natürliche Personen sind, mit Entscheidungsspielraum bei der Auswahl der Finanzinstrumente, sofern dies ein Schwerpunkt des angebotenen Produktes ist und zu dem Zweck erfolgt, dass diese Anleger an der Wertentwicklung der erworbenen Finanzinstrumente teilnehmen (Anlageverwaltung, § 1 Abs 1a Satz 2 Nr. 11 KWG), Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten für eigene Rechnung, ohne die Voraussetzungen für den Eigenhandel zu erfüllen (Eigengeschäft, § 32 Abs 1a KWG). Die Gesellschaft ist dabei nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen und darf nicht auf eigene Rechnung mit Finanzinstrumenten handeln. Beratende Begleitung bei Finanzierungsvermittlung und -optimierung, Vermögensplanung, Altersvorsorge, Unternehmens- und Wirtschaftsberatung, Nachfolgeregelungen nicht jedoch Rechts- und Steuerberatung. Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume zu vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachzuweisen (Grundstücksmakler, § 34c Abs 1 Nr. 1 GewO). Abschluss von Darlehensverträgen zu vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen (Hypothekenmakler, § 34c Abs 1 Nr. 2 GewO).
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
(na), Übernahme von Aufträgen, die zur Berufstätigkeit von Rechtsanwälten gehören (Anwaltsaufträge), insbesondere gerichtliche und außergerichtliche Vertretung und Rechtsberatung, deren Ausführung nur durch in Diensten der Gesellschaft stehende Rechtsanwälte eigenverantwortlich, unabhängig und weisungsfrei unter Beachtung ihres Berufsrechts und ihrer Berufspflichten erfolgt, wofür die Gesellschaft die erforderlichen personellen, sachlichen und räumlichen Voraussetzungen zur Verfügung stellt sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte; im übrigen darf die Gesellschaft nur Maßnahmen durchführen, die den Gesellschaftszweck der gemeinschaftlichen Berufsausübung der Gesellschafter fördern.
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zuletzt aktualisiert am 27. Januar 2022
sind die für die Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 Steuerberatungsgesetz Handels- und Bankgeschäfte und sonstige Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbart sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten (§ 57 Abs. 4 Nr. 1 Steuerberatungsgesetz), sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Gesellschaften ähnlicher Art zu beteiligen oder gleichartige Unternehmen zu erwerben. Sie darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind (§ 34 Abs. 2 Steuerberatungsgesetz).
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen gemäß § 33 StBerG sowie die gesetzlichen und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 57 Abs. 3 StBerG, insbesondere die wirtschaftsberatende Tätigkeit.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
This website is the internet site of the company AQcomputare. You will find informations about your industrial services for companys. Our many field is computaional material research., a) Forschung & Entwicklung (F&E) im naturwissenschaftlichen und technischen Bereich, insbesondere auf dem Gebiet der Berechnung und Vorhersage von Materialeigenschaften und F&E zu neuartigen Technologien;
b) Ausbildung, Weiterbildung und Beratung auf den in § 2 Abs.1 a genannten Gebieten;
c) Technologietransfer auf dem in § 2 Abs.1 a genannten Gebieten zwischen Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Industrie;
d) Unterstützung von wissenschaftlichen Arbeiten, insbesondere Diplomarbeiten und Dissertationen auf dem in § 2 Abs.1 a genannten Gebieten;
e) Beratung, F&E, Dienstleistung und Schulungen auf den dem Zweck der Gesellschaft entsprechenden Gebieten;
f) Trägerschaft von Zweckbetrieben;
g) Herausgabe von Publikationen, die dem Gesellschaftszweck dienen;
h) Entwicklung von Qualifizierungs- und Bildungsmodellen;
i ) Organisation und Durchführung von Symposien, Tagungen, Lehrgängen, Vorträgen und Weiterbildungsmaßnahmen;
j) Vermietung von Rechnerressourcen (Hard- und Software); k) Verwaltung eigenen Vermögens
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
(na), Vergabe von Aufträgen als Generalübernehmer an Unternehmen des Baugewerbes und an Architekten zur Erbringung von Leistungen bei der Erstellung von Neubauten und der Sanierung von Bestandsimmobilien; jeweils unter Ausschluss handwerklicher Tätigkeiten und solcher, die einer besonderen staatlichen Genehmigung bedürfen. Gegenstand des Unternehmens ist auch die Projektsteuerung und die Projektentwicklung. Ferner hat die Gesellschaft die Beteiligung an anderen Unternehmen mit einem verwandten Unternehmenszweck sowie deren Geschäftsführung unter Übernahme der unbeschränkten Haftung zum Gegenstand
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Erwerb, Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen, insbesondere an Immobilienfonds sowie Übernahme der Geschäftsführung an anderen Unternehmen, insbesondere in der Form von BGB- und Handelsgesellschaften; Verwaltung von Haus- und Grundbesitz; alle mit den vorgenannten Tätigkeiten im Zusammenhang stehenden Nebengeschäfte
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022