Leider ergab Ihre Suche keinen Treffer.
Vielleicht haben Sie sich vertippt? Passen Sie gegebenenfalls Ihren Suchbegriff an und
starten Sie eine neue Suche oder gehen Sie zurück zur Startseite.
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetztlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß §2 in Verbindung mit §43 a Abs. 4 WPO, insbesondere
1. die betriebswirtschaftliche Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen durchzuführen und Bestätigungsvermerke über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen zu erteilen;
2. die steuerliche Beratung und Vertretung;
3. auf dem Gebiet der wirtschaftlichen Betriebsführung als Sachverständiger aufzutreten;
4. in wirtschaftlichen Angelegenheiten zu beraten und fremde Interessen zu wahren;
5. die treuhänderische Verwaltung. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen
mehr ...
zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
sind die für die Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 Steuerberatungsgesetz Handels- und Bankgeschäfte und sonstige Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbart sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten (§ 57 Abs. 4 Nr. 1 Steuerberatungsgesetz), sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Gesellschaften ähnlicher Art zu beteiligen oder gleichartige Unternehmen zu erwerben. Sie darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind (§ 34 Abs. 2 Steuerberatungsgesetz).
mehr ...
zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen gemäß § 33 StBerG sowie die gesetzlichen und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 57 Abs. 3 StBerG, insbesondere die wirtschaftsberatende Tätigkeit.
mehr ...
zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Gegenstand des Unternehmens sind die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43 a Abs. 4 WPO, insbesondere betriebswirtschaftliche Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.
mehr ...
zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024