Leider ergab Ihre Suche keinen Treffer.
Vielleicht haben Sie sich vertippt? Passen Sie gegebenenfalls Ihren Suchbegriff an und
starten Sie eine neue Suche oder gehen Sie zurück zur Startseite.
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetztlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß §2 in Verbindung mit §43 a Abs. 4 WPO, insbesondere
1. die betriebswirtschaftliche Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen durchzuführen und Bestätigungsvermerke über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen zu erteilen;
2. die steuerliche Beratung und Vertretung;
3. auf dem Gebiet der wirtschaftlichen Betriebsführung als Sachverständiger aufzutreten;
4. in wirtschaftlichen Angelegenheiten zu beraten und fremde Interessen zu wahren;
5. die treuhänderische Verwaltung. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen
mehr ...
zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Wir beraten, informieren, unterstützen & begleiten Sie in all Ihren Steuerangelegenheiten!
mehr ...
zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Als Versicherungsmakler betreuen wir unsere Kunden, die Versicherungsnehmer in allen Versicherungsangelegenheiten. Wir prüfen den Versicherungsumfang und vermitteln die entsprechenden Policen. Wir überwachen den richtigen Versicherungsschutz und helfen , Unter Berücksichtigung der speziellen Probleme unserer Kunden prüfen wir gegen welche Gefahren vorgesorgt werden muß und ob eine Versicherung die dafür angemessene Form ist. Wir nehmen unmittelbar Einfluß auf die Ausgestaltung Ihrer Policen und handeln für Sie markt- und risikogerechte Prämien aus. Unser Service endet aber nicht mit der Beurteilung der Risiken und der Plazierung der Versicherungen. Gleichfalls unterstützen wir Sie bei der Schadenregulierung. Wir übernehmen die Verhandlungen mit den einzelnen Versicherern und Sachverständigen, kurz die gesamte Schadenabwicklung wird überwacht und begleitet.
mehr ...
zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024