GUNTER HÃTTNER + Co. GmbH BAUUNTERNEHMUNG: Partner für Tief- u. StraÃenbau, Rohrleitungsbau, Umwelttechnik, Ingenieursbau und Anlagenbau., Planung und Vermittlung von Bauleistungen aller Art unter Einbeziehung von Subunternehmern, An- und Verkauf von Immobilien aller Art, Vermittlung oder Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume i.S.d. § 34 c Abs. 1 Nr. 1 lit. a) und Nr. 2 GewO sowie Übernahme der Verwaltung solcher Objekte.
Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr und Generalübernehmer für schlüsselfertiges Bauen im eigenen Namen, für eigene oder fremde Rechnung und Ausführung von Bauleistungen jeder Art, Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung, desweiteren Vermietung, Verpachtung und Verwaltung von Immobilien sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Handelsagentur;
Vermittlung von fremden Grundstücken
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), Erwerb, Projektierung, Bebauung, Vertrieb, Verwertung, Vermietung und Verwaltung von Immobilien sowie die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr in eigenem Namen für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern, sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte und die wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetztlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß §2 in Verbindung mit §43 a Abs. 4 WPO, insbesondere
1. die betriebswirtschaftliche Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen durchzuführen und Bestätigungsvermerke über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen zu erteilen;
2. die steuerliche Beratung und Vertretung;
3. auf dem Gebiet der wirtschaftlichen Betriebsführung als Sachverständiger aufzutreten;
4. in wirtschaftlichen Angelegenheiten zu beraten und fremde Interessen zu wahren;
5. die treuhänderische Verwaltung. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen
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Handel mit eigenen und fremden technischen Produkten, Arbeitsschutzprodukten und Berufsbekleidung, desweiteren Übernahme von Verwaltung und Vertretungen aller Art in diesem Geschäftszweig
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Erbringung von Finanzdienstleistungen, nämlich Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung, § 1 Abs 1a Satz 2 Nr. 1 KWG), Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte mit bestimmten Finanzinstrumenten beziehen, sofern die Empfehlung auf eine Prüfung der persönlichen Umstände des Anlegers gestützt oder als für ihn geeignet dargestellt wird und nicht ausschlleßllch über lnformationsverbreitungskanäle oder für die Öffentllchkeit bekannt gegeben wird (Anlageberatung, § 1 Abs 1a Satz 2 Nr. 1a KWG), Platzieren von Finanzinstrumenten ohne feste Übernahmeverpflichtung (Platzierungsgeschäft, § 1 Abs 1a Satz 2 Nr. 1c KWG), Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten im fremden Namen für fremde Rechnung (Abschlußvermittlung, § 1 Abs 1a Satz 2 Nr. 2 KWG), Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (Finanzportfolioverwaltung, § 1 Abs 1a Satz 2 Nr. 3 KWG), laufender Ankauf von Forderungen auf der Grundlage von Rahmenverträgen mit oder ohne Rückgriff (Factoring, § 1 Abs 1a Satz 2 Nr. 9 KWG), Abschluss von Finanzierungsleasingverträgen als Leasinggeber und Verwaltung von Objektgesellschaften im Sinne des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 17 KWG (Finanzierungsleasing, § 1 Abs 1a Satz 2 Nr. 10 KWG), Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten für eine Gemeinschaft von Anlegern, die natürliche Personen sind, mit Entscheidungsspielraum bei der Auswahl der Finanzinstrumente, sofern dies ein Schwerpunkt des angebotenen Produktes ist und zu dem Zweck erfolgt, dass diese Anleger an der Wertentwicklung der erworbenen Finanzinstrumente teilnehmen (Anlageverwaltung, § 1 Abs 1a Satz 2 Nr. 11 KWG), Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten für eigene Rechnung, ohne die Voraussetzungen für den Eigenhandel zu erfüllen (Eigengeschäft, § 32 Abs 1a KWG). Die Gesellschaft ist dabei nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen und darf nicht auf eigene Rechnung mit Finanzinstrumenten handeln. Beratende Begleitung bei Finanzierungsvermittlung und -optimierung, Vermögensplanung, Altersvorsorge, Unternehmens- und Wirtschaftsberatung, Nachfolgeregelungen nicht jedoch Rechts- und Steuerberatung. Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume zu vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachzuweisen (Grundstücksmakler, § 34c Abs 1 Nr. 1 GewO). Abschluss von Darlehensverträgen zu vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen (Hypothekenmakler, § 34c Abs 1 Nr. 2 GewO).
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Erschließung und Entwicklung von eigenen und fremden Immobilienbesitz, Vermittlung von Immobilien sowie Übernahme von Hausverwaltungen und deren Finanzierungsdurchführungen, immobilienbezogene Projektentwicklung, Projektmanagement und Projektbetrieb sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte und Maßnahmen
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(na), Vermittlung und Beratung für Vermögensbildung und Privatinvestitionen, Vermittlung und Verwaltung von Immobilien, Vermittlung von Finanzierungen, Hypotheken und Versicherungsverträgen, die Vermögensverwaltung, die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr in eigenem Namen, für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Bauherren, Mietern, Pächtern und sonstigen Nutzungsberechtigten sowie die wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen und für fremde Rechnung
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lukipudis-immobilien.de | Wohnungen, Häuser, Grundstücke zur Miete und zum Kauf, Vermittlung und Verwaltung fremder Grundstücke
TATSÄCHLICHER GEGENSTAND:
Verwaltung und Vermittlung von Immobilien
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Verwalten von eigenem und fremdem Vermögen; An- und Verkauf von Immobilien und Grundstücken; Erarbeitung von Bauleitplänen; Vermittlung und Verkauf von Eigentumswohnungen und massiven Einfamilienhäusern Bauberatung, Bauvorbereitung, Baubetreuung und Bauüberwachung; Errichtung und Sanierung von Wohngebäuden; Vermittlung von Finanzdienstleistungen Erstellung von Gutachten
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024