(na), Der Zweck des Anglerverbandes (AVS) ist die Pflege der Natur, insbesondere die Erhaltung der Gewässer in ihrem natürlichen Zustand und ihrer Ursprünglichkeit mit ihrem Fischbestand zum Wohle der Allgemeinheit sowie der Förderung der nicht gewerblichen Fischerei im Fischereibezirk durch freiwilligen Zusammenschluß aller an der Erfüllung dieses Zweckes mitwirkenden Vereinigungen und Personen. Der AVS kann im Rahmen der gesetzlich zulässigen Möglichkeien wirtschaftliche Nebenbetriebe zur Absicherung der Produktion von Satzfischen für den Eigenbedarf betreiben.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024