Chemnitz bleibt von Wasserstoff-Autobahn ausgeschlossen, aber gibt auf Chancen Hoffnung
**In Kürze:** Chemnitz bleibt von der Wasserstoff-Autobahn ausgeschlossen und muss sich auf Chance... mehr ... 23. Oktober 2024
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**In Kürze:** Chemnitz bleibt von der Wasserstoff-Autobahn ausgeschlossen und muss sich auf Chance... mehr ... 23. Oktober 2024
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetztlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß §2 in Verbindung mit §43 a Abs. 4 WPO, insbesondere
1. die betriebswirtschaftliche Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen durchzuführen und Bestätigungsvermerke über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen zu erteilen;
2. die steuerliche Beratung und Vertretung;
3. auf dem Gebiet der wirtschaftlichen Betriebsführung als Sachverständiger aufzutreten;
4. in wirtschaftlichen Angelegenheiten zu beraten und fremde Interessen zu wahren;
5. die treuhänderische Verwaltung. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
die für Steuerberater zulässige Tätigkeiten nach §§ 33 und 57 Abs. 3 StBerG. Ausgeschlossen sind die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbaren Tätigkeiten. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
ATG Steuerberatungsgesellschaft - Am besten mit uns, die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V. mit § 57 Abs. 3 Steuerberatungsgesetz. Tätigkeiten, die mit dem Beruf dse Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S. des § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG sind ausgeschlossen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
sind die für die Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 Steuerberatungsgesetz Handels- und Bankgeschäfte und sonstige Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbart sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten (§ 57 Abs. 4 Nr. 1 Steuerberatungsgesetz), sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Gesellschaften ähnlicher Art zu beteiligen oder gleichartige Unternehmen zu erwerben. Sie darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind (§ 34 Abs. 2 Steuerberatungsgesetz). mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Gegenstand des Unternehmens sind die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43 a Abs. 4 WPO, insbesondere betriebswirtschaftliche Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
betriebswirtschaftliche Beratung von Unternehmen jeder Rechtsform im In- und Ausland. Die Beratung schließt auch Betreuung von Unternehmensverkäufen ein. Eine steuerliche und rechtliche Beratung ist ausgeschlossen. Die Gesellschaft ist zur Geschäftsführung und Vertretung bei anderen Gesellschaften als persönlich haftender Gesellschafter berechtigt. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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