(na), Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG). Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind und über die eigentliche freiberufliche Tätigkeit hinaus einer gewerblichen Tätigkeit zuzuordnen sind.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Schuldnerberatung, Insolvenzberatung und Immobilienrettung in Chemnitz - Der Verein für Kreditnehmer und in finanzielle Not geratene Menschen e.V., Für Unternehmer, Freiberufler oder Arbeitnehmer - wir führen Schulden- und Insolvenzberatung zeitnah und individuell auf Sie passend durch.
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zuletzt aktualisiert am 06. Mai 2022